Ablauf & Therapieprozess

Verordnung
Die Ergotherapie ist eine Pflichtleistung der Grundversicherung der Krankenkasse und der Sozialversicherungen. Die Behandelnden füllen die Verordnung für die Ergotherapie vollständig aus. Diese ist spätestens beim Erstgespräch mitzubringen.

Erstgespräch
Zu Beginn der Therapie wird eine differenzierte ergotherapeutische Erfassung erstellt. Diese Abklärung findet im Einzelsetting statt. Erfasst werden vorhandene Kompetenzen, Rollen, Interessen sowie Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben.

Zielsetzung
In einer zweiten Therapiesequenz werden die Ziele konkret und alltagsnah formuliert. Der Fokus richtet sich auf die Erhöhung der emotionalen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten. Gemeinsam werden Lösungsstrategien entwickelt, welche eine selbstständige und ausgewogene Alltagsbewältigung ermöglichen. Im Anschluss wird das Therapiesetting festgelegt.

Behandlung & Verlauf
Die Therapie erfolgt im Einzel- oder Gruppensetting, bei Bedarf auch im häuslichen Umfeld oder im Freien. Im Zentrum steht die zielgerichtete und klientenzentrierte ergotherapeutische Behandlung. Die angewendeten Mittel und Methoden orientieren sich an der individuellen Zielsetzung.
Der Behandlungsverlauf wird mit der Klientel regelmässig ausgewertet. Bei Veränderungen kann der Behandlungsplan jederzeit angepasst werden.

Abschluss
Die Ziele und der Therapieprozess werden in der Abschlussphase der Therapie mit der Klientel gesamthaft überprüft. Wurden die Ziele zufriedenstellend erreicht? Wie werden erarbeitete Strategien und Ressourcen nachhaltig in den Alltag integriert?
Voraussetzung für die Therapie
Die Klientel soll in der Lage sein, regelmässig Termine wahrnehmen zu können. Dies ist für die Kontinuität der therapeutischen Arbeit grundlegend. Termine, welche kurzfristig (innert 24 Stunden) abgesagt oder unentschuldigt nicht wahrgenommen werden können, werden privat in Rechnung gestellt.