Informationen für Ärzte
Indikation
Ambulante Psychiatrische Ergotherapie ist bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung indiziert, welche in ihrer alltäglichen, sozialen und beruflichen Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die Ergotherapie unterstützt die Klientel ihren Tagesablauf möglichst selbständig und strukturiert zu gestalten. Das Einüben neuer Denk- und Verhaltensmuster, die Förderung des Selbstvertrauens sowie die Regulation von Emotionen und Gefühlen stehen dabei im Mittelpunkt.
Die ambulante ergotherapeutische Begleitung ist eine ergänzende Therapieform zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung. Sie kann auch als Unterstützung zur weiterführenden Behandlung nach einem stationären Aufenthalt dienen.
Ambulante Ergotherapie bei:
- Bipolaren Störungen wie Depressionen und Manien
- Erschöpfungsdepressionen/ Burnout
- ADHS im Erwachsenenalter
- Suchterkrankungen
- Traumafolgestörungen
- Angst- und Panikstörungen
- Zwangsstörungen
- Essstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Erledigungsblockaden
- Belastungs- und Anpassungsstörungen
Anhand der ärztlichen Diagnose und der individuellen Befunderhebung werden Wege der Intervention, d.h. Behandlung und Beratung sowie auch zur Prävention, vereinbart und verfolgt- immer mit dem Ziel grösstmöglicher Selbständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität.
In der Ergotherapie gelingt es oft, die Verarbeitung eines Krankheitsverlaufes oder einer Krisensituation positiv zu unterstützen und so den Umgang mit einer Beeinträchtigung im Alltag zu verbessern.
Verordnung
Die Ergotherapie ist eine Pflichtleistung der Grundversicherung der Krankenkasse und den Sozialversicherungen. Die dazu benötigte Verordnung muss von der zuweisenden Ärztin oder dem zuweisenden Arzt vollständig ausgefüllt werden. Das Ausstellungsdatum hat vor dem Erstgespräch datiert zu sein.
Nach Ablauf von 36 Sitzungen schickt der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin einen Bericht mit neuer Verordnung an die zuständige Krankenkasse, inklusive einer erneuten Begründung der indizierten und notwendigen Weiterführung der Ergotherapie.

Zusammenarbeit
Die Klientel soll in der Lage sein, regelmässig Termine wahrnehmen zu können. Dies ist für die Kontinuität der therapeutischen Arbeit grundlegend. Termine, welche kurzfristig (innert 24 Stunden) abgesagt oder unentschuldigt nicht wahrgenommen werden können, werden privat in Rechnung gestellt.